1)
Geltung
a)
„Regionale Wirtschaft“. – im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug
genommen wird.
b)
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen die-ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gül-tigkeit der
Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
c)
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus-ses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende
Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
d)
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrück-lich und schriftlich
etwas anderes vereinbart wird. Den AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch
die Agentur bedarf es nicht.
e)
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich
binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der der Verständigung ausdrück-lich hingewiesen.
f)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlich-keit der übrigen
Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundele-gung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestim-mung ist durch eine wirksame, die ihr dem
Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2)
Vertragsabschluss
a)
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsum-fang und die
Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
b)
Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die
Annahme des Auftrags durch die Agentur oder die Ausführung der Leistung zustande. Die Annahme hat in Schrift-form durch Auftragsbestätigung zu
erfolgen, es sei denn, die Agentur gibt zweifelsfrei zu erkennen, dass sie den Auftrag etwa durch Tätigwerden annimmt.
3)
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
a)
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im
Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsin-haltes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur. In-nerhalb des vom Kunden
vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit der Agentur.
b)
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Vor-schläge, Konzepte,
Designentwürfe, Grafiken, Animationen, Bildbearbeitungen, Websites, Content Management Systeme und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu
überprüfen und bin-nen 3 Tagen freizugeben. Erfolgt binnen 3 Tagen keine Rückmel-dung, gilt die Freigabe als erteilt.
c)
Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informatio-nen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leis-tung erforderlich sind.
Er wird sie von allen Vorgängen informie-ren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der
Durchfüh-rung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Auf-wand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrich-tigen,
unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert wer-den.
d)
Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf eventuelle
bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und ga-rantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten
Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet nicht für die Verletzung derartiger Rechte. Wird die
Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in An-spruch genommen, so verpflichtet sich der Kunde, die Agentur schad- und klaglos zu halten. Der
Kunde hat der Agentur sämtli-che Nachteile zu ersetzen, die dieser durch eine Inanspruch-nahme Dritter entstehen. Der Kunde verpflichtet sich ferner,
die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefor-dert sämtliche
Unterlagen zur Verfügung.
e)
Die Leistungen der Agentur sind teilbar.
f)
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrück-lich darauf hin, dass es sich die Anbieter von Social-Media-Plattformen (zB Facebook,
Twitter, Instagram), aber auch be-kannte Suchmaschinenplattformen wie Google, yahoo, bing (im Folgenden kurz Anbieter) vorbehalten, Werbeanzeigen
und – auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und In-formationen an die
Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und –auftritte grundlos entfernt werden. Im
Fall einer Be-schwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in
diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in
Anspruch nehmen. Die Agentur hat auf diese Nutzungsbedingungen, auf keinen Einfluss, und muss diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde legen.
Der Kunde wird sich über die Nutzungsbedingungen selbstständig informieren und anerkennt mit der Auftragserteilung ausdrück-lich, dass diese
Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur kann aufgrund der derzeit gültigen
Nutzungsbedingun-gen und der Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten, und so eine kurzfristige Entfernung der Inhalte ohne
inhaltliche Überprüfung der Behauptungen durch den Anbieter zu erwirken, keine Gewähr dafür geben, dass die beauftragte Kampagne abrufbar ist bzw.
abrufbar bleibt. Sollte aus welchen Gründen auch immer ein Inhalt des Kunden zeitweise oder dau-erhaft entfernt werden ist die Leistung der Agentur
dennoch er-bracht worden. Der Kunde anerkennt, dass ein solcher Fall nicht im Zusammenhang mit dem Leistungsspektrum der Agentur steht, sodass
dadurch auch keine Gewährleistung- oder sonsti-ge Ansprüche gegen die Agentur entstehen. Insbesondere bleibt der Honoraranspruch der Agentur
davon unberührt. Gleiches gilt im Übrigen bei sogenannten klassischen Anbietern von Wer-bung, also z.B.: Plakat, Print, Rundfunk, TV und dergleichen.
Wird eine Werbeanzeige oder ein Werbeauftritt aus welchen Gründen auch immer abgelehnt oder beendet so ist die Leistung der Agentur ebenso
erbracht worden und der Kunde anerkennt, dass ein auch ein solcher Fall nicht im Zusammenhang mit dem Leistungsspektrum der Agentur steht, sodass
dadurch auch hier keine Gewährleistung- oder sonstige Ansprüche gegen die Agen-tur entstehen. Insbesondere bleibt auch in diesem Fall der Ho-
noraranspruch der Agentur davon unberührt.
g) Die erarbeiteten Konzepte dürfen ausschließilch zur eigenen Werbeumsetzung genutzt werden. Übertragungen der Inhalte für eigene
Präsentationen und Berichte, die an Dritte außerhalb des Unternehmens weitergegeben werden sind nicht gestattet und werden nicht
geduldet.
4)
Nutzungsrechte
a)
Es gilt: Alle von Martina Nenning, MA und Edith Mayerhofer, MA präsentierten, übermittelten oder elektronisch zugänglich ge-machten Dokumente
(wie z.B. Angebote, Konzepte, graphische Entwürfe und dgl.) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von
Martina Nenning, MA und Edith Mayerhofer, MA weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Das Urheberrecht und das Recht der
Vervielfältigung von eigenen Entwürfen verbleiben ohne Ein-schränkung bei Martina Nenning, MA und Edith Mayerhofer, MA.
Der Auftraggeber haftet für die werbe-, urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der von ihm gelieferten Druckvorlagen, Bilder,
Inhalte und dgl. und verpflichtet sich, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Urheber-, Marken-, Leistungsschutzrechten und
dgl. schad- und klaglos zu halten. Für Aufträge im Bereich Kreation/Gestaltung gilt darüber hinaus: Die dem Auftraggeber eingeräumten Nut-zungsrechte
unterliegen der gesonderten Vereinbarung im Ein-zelfall. Fehlt eine solche Vereinbarung, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Nutzungsrecht
wie folgt ein:
b)
Mit der vertragsgemäßen Zahlung des Honorars erwirbt der Auf-traggeber das Recht, die Leistungen für den vorgesehenen Wer-bezweck und
Umfang in Österreich zu nutzen.
c)
Für Fremdrechte (Foto, Musik, Modelle etc.) gelten die jeweiligen Bestimmungen der Hersteller.
d)
Sämtliche anderen Rechte an diesen Arbeiten, und zwar inhalt-lich, zeitlich und räumlich unbeschränkt, einschließlich allfälliger
Schutzfristverlängerungen und einschließlich des Rechts, sich als Hersteller zu bezeichnen, sowie alle Rechte an allfällig künftig neu entstehender
Nutzungsarten verbleiben beim Auftragneh-mer.
e)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den eigenen Firmennamen sowie allfällige Markenbezeichnungen auf allen Werbemitteln und Druckerzeugnissen
in angemessener Form anzubringen.
5)
Fremdleistungen/Beauftragung Dritter
a)
Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegen-ständlichen
Leistungen Dritter zu bedienen und /oder derartige Leistungen zu substituieren.
b)
Die Beauftragung von Dritten erfolgt nach Wahl der Agentur entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, jeden-falls aber auf
Rechnung des Kunden.
c)
Die Agentur wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfüg-ten. Werden
Leistungen an Dritte im Wege der Substitution ver-geben, haftet die Agentur nur für eine sorgfältige Auswahl des Dritten, nicht aber für die Erfüllung oder
Schlechterstellung der Leistung.
d)
Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistun-gen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Er-füllungsgehilfen der
Agentur.
e)
In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslauf-zeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrück-lich auch im Falle
einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
6)
Termine
a)
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten für die Agentur, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als an-nähernd und
unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren.
b)
Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden aller-dings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zu-stehenden Rechte, wenn
er der Agentur eine angemessene, min-destens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens
an die Agentur.
c)
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Scha-denersatz aus dem Titel
des Verzugs besteht nur bei Vorsatz o-der grober Fahrlässigkeit der Agentur.
d)
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesonde-re Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur
jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Lie-fertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durch-führung des Auftrags notwendigen
Verpflichtungen (zB Bereit-stellung von Unterlagen oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß
des Verzugs verschoben. Sollte der Kunde in Verzug geraten und aus diesem Grund die ursprünglich beauftragte Leistung nicht mehr genutzt werden
können (beispielsweise Versäumung eines zeitlichen Werbefensters) so bleibt der Honoraranspruch inklu-sive aller Barauslagen (zB. Mediakosten) der
Agentur für die bis dahin erbrachte Leistungen ungekürzt aufrecht.
7)
Rücktritt vom Vertrag
Die Agentur ist berechtigt, bei wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutre-ten, etwa dann, wenn
•die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht erfolgen
kann
•berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor
Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet
8)
Honorar
a)
Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraran-spruch der Agentur für jede einzelne Teilleistung, sobald diese erbracht wurde. Die
Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftrags-
volumen ab € 2.000,- brutto werden 30% des Betrages als Vorauskassa verrechnet. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von €
10.000,00 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu
erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
b)
Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte wird das Honorar zwischen Agentur
und Kunden im Voraus vereinbart. Das Hono-rar versteht sich inklusive USt. und zuzüglich allfälliger Barausla-gen (zB.: Inserat-Kosten). Im Zweifel gebührt
ein angemessenes Honorar.
c)
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert ent-lohnt. Alle der Agentur
erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen, wenn nicht anderes vereinbart wurde.
d)
Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn ab-zusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Agentur schriftlich
veranschlagten, um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom
Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen
an-bietet. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kos-
tenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vorn-herein als genehmigt.
e)
Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese-
einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorar-vereinbarung zu vergüten und alle
angefallenen Kosten zu er-statten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat
der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für die-sen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrech-nungsvergütung des § 1168
ABGB ausgeschlossen wird. Wei-ters verpflichtet sich der Kunde, die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern
der Agen-tur, schad- und klaglos zu stellen.
f)
Der Kunde anerkennt ausdrückliche, dass der Honoraranspruch inklusive Barauslagen nur von der Erbringung der beauftragten Leistung durch die
Agentur abhängt. Kann diese Leistung vom Kunden aus Gründen, die nicht in der Sphäre der Agentur liegen nicht genützt werden, so bleibt der
Honoraranspruch dennoch ungekürzt aufrecht. Dies betrifft insbesondere jene Fälle, in de-nen Inhalte von Medien (soziale Medien ebenso wie klassische
Medien) gelöscht oder aus welchen Gründen auch immer nicht verwendet oder nicht veröffentlicht werden.
9)
Zahlung
a)
Die Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen
für Unternehmer als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
b)
Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forde-rung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere In-kassospesen oder
sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in
marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechts-anwalts.
c)
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur das Honorar für sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden ab-geschlossener
Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig stel-len.
d)
Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zu-rückbehaltungsrecht).
Die Verpflichtungen zur Entgeltzahlung bleiben davon unberührt.
e)
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde
von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
10)
Gewährleistung
a)
Die Agentur leistet dafür Gewähr, dass ihre Leistungen bran-chenüblichen Standards entsprechen.
b)
Der Kunde hat die Leistungen der Agentur unverzüglich zu prü-fen und allfällige Mängel der Agentur schriftlich mitzuteilen. Im Fall berechtigter und
rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden vorerst nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu. Die Mängel
werden in ange-messener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnah-men
ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand verbun-den ist.
c)
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist - sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt - ausgeschlossen.
Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeit-punkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden
zu beweisen.
11)
Haftung
a)
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Ver-zugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverlet-zung, Verschuldens
bei Vertragsabschluss oder wegen unerlaub-ter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vor-satz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur
beruhen. Das Vorlie-gen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Die Haftung der Agentur für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird
ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Agentur ausge-schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Gehilfen.
b)
Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich
ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweis-pflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkenn-bar war, wobei leichte Fahrlässigkeit
nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für
allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass die Agentur in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der
Kunde, die Agentur schad- und klaglos zu halten.
c)
Die Verantwortung und Haftung für Form und Inhalt, Firmen-namen- & Markenschutz, Urheberrechtsverletzungen, Patent-rechtsverletzungen,
Wettbewerbsverletzung, verwaltungsrechtli-che Verletzungen etc. liegt ausschließlich beim jeweiligen Auf-traggeber. Die Agentur trifft keine wie immer
geartete Überprü-fungspflicht hinsichtlich übermittelter Unterlagen und derglei-chen, insbesondere in Form von markenrechtlichen Ähnlich-
keitsrecherchen oder linguistischen Screenings. Die Verantwor-tung für die Durchführung solcher Überprüfungen liegt beim Auftraggeber, die
Entscheidung über die Durchführung liegt ebenso im Ermessen wie die Auswahl des hierfür gewählten Dienstleisters. Spricht die Agentur eine
Empfehlung für einen Dienstleister aus, entsteht dadurch keinerlei Haftung für die er-brachten Leistungen des Dienstleisters.
d)
Schadenersatzansprüche verfallen innerhalb von sechs Mona-ten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der
Verletzungshandlung der Agentur.
e)
Der Höhe nach ist eine Haftung pro Schadensfall mit dem Auf-tragswert beschränkt.
12) Datenschutz
f)
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertre-tungsbefugnisse,
Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnum-mer, E-Mail Adresse, Bankverbindungen,
Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden verarbeitet werden dürfen.
g)
Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Website www.regionalewirtschaft.at.
12)
Anzuwendendes Recht
a)
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Aus-schluss der internationalen
Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
13)
Erfüllungsort und Gerichtsstand
a)
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen ist der Sitz der Agentur in 3652 Leiben, Hauptstraße 15.
b)
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das in 3100 St. Pölten sachlich zuständige
Gericht ausschließlich zuständig. Die Agen-tur ist aber berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.